Seit Jahren unterstützt Deutschland das Biosphärenreservat BOSAWAS, das zum Weltkulturerbe gehört.
Übergabe der Sprachdiplome an der Deutschen Schule Managua
Am 25. April 2013 gratulierte Botschafter Karl-Otto König den Schülern der Deutschen Schule Managua zum Erwerb des Deutschen Sprachdiploms und überreichte die Urkunden der deutschen Kultusministerkonferenz.
Am 17. und 18. April organisierte das Auswärtige Amt in Panama eine regionale Menschenrechtsverteidigerkonferenz mit den Botschaften in Mittelamerika und der Karibik. 20 Menschenrechtsverteidiger aus ...
Seminar
Botschafter Karl-Otto König bereiste vom 2. - 4. April 2013 das Biosphärenreservat BOSAWAS, das zum Weltkulturerbe gehört.
Seit vielen Jahren trägt Deutschland dazu bei, den größten zusammenhängenden ...
Gemeinsam mit dem Brigadegeneral Bayardo Ramón Rodríguez Ruiz und dem Vizeminister des Umweltministeriums MARENA, Roberto Araquistáin, weihte Botschafter Karl-Otto König den Kontrollposten für das Öko...
Mit Mitteln des Fonds für Kleinstprojekte der Deutschen Botschaft konnte die Cooperativa de Siuna ihre Destillationsanlage für die Extraktion ätherischer Öle modernisieren. Dadurch kann die Cooperativ...
Am Dienstag, 26. Februar fand in der Residenz des Deutschen Botschafters Karl-Otto König der erste "Business-Club" (Treffen von hochrangigen Wirtschaftsvertretern) zum Thema Erneuerbare Energien statt...
Krisenvorsorgeliste
Alle Deutschen, die im Ausland leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden.
Die Aufnahme erfolgt passwortgeschützt im online-Verfahren. Über die Krisenvorsorge hinaus bietet die elektronische Registrierung die Möglichkeit, Informationen zu Bundestagswahlen und zu Wahlen zum Europäischen Parlament sowie sonstige Informationen der zuständigen deutschen Auslandsvertretungen zu beziehen. Eine Eintragung ist deshalb bei längerem Auslandsaufenthalt grundsätzlich zu empfehlen.
Wahlrecht der im Ausland lebenden Deutschen
Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.07.2012 ist die bisherige Regelung zum Wahlrecht im Ausland lebender Deutscher verfassungswidrig und nichtig.
Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BWG in der bisherigen Fassung waren Auslandsdeutsche nur dann wahlberechtigt, wenn sie vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Diese Regelung ist nach dem Urteil mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG unvereinbar.
Der Gesetzgeber wird rechtzeitig bis zur Bundestagswahl 2013 eine Neuregelung der Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen beschließen.
Mehr Informationen finden Sie
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